Auftrag
Anzeigenauftrag ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer Anzeige eines Werbenden in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. Vertragspartner sind Movin-Verlag, Bode & Cronshage GbR (im folgenden „Verlag” genannt) und der mit Anzeigen Werbende (im folgenden „Auftraggeber” genannt) in Form einer Gesellschaft oder einer natürlichen Person.
Anzeigeninhalt
Für den Anzeigeninhalt ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte von Anzeigen liegt beim
Auftraggeber. Es obliegt dem Auftraggeber den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Verlag behält sich das Recht vor, eine Anzeige ohne Rechtfertigung
zurückzuweisen.
Anzeigenvorlagen
Für die rechtzeitige Lieferung der Anzeigenvorlage und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Sollte die Anzeigenvorlage nicht oder in ungeeigneter Form bis zum Termin des Druckunterlagenschluss geliefert werden, ist der Verlag berechtigt, den Betrag für die nicht gedruckte Anzeige zu berechnen (falls vorhanden erfolgt der Abdruck einer Image-Anzeige). Anzeigenvorlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Auftraggeber aufbewahrt oder an ihn zurückgeschickt. Die Aufbewahrungspflicht endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Die Bearbeitung der Anzeigenvorlage – auf besonderen Wunsch oder bei mangelnder Druckfähigkeit – werden dem Auftraggeber pauschal (EUR 70,-), oder, bei aufwändiger Gestaltung, nach Aufwand berechnet. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.
Druckqualität
Der Druck wird nach üblichen Standardwerten durchgeführt. Farb- bzw. Qualitäts-schwankungen sind daher möglich und können vom Auftraggeber nicht bemängelt werden. Bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Ausmaße, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Ein Rücktrittsrecht besteht insoweit nicht.
Preise, Rabatte und Zahlungen
Die in den Mediadaten oder Angeboten genannten Preise verstehen sich in Euro, zzgl. geltender Mehrwertsteuer. Dem Auftraggeber wird bei Mehrfachbelegung seiner
Anzeigen ein Staffelrabatt angeboten. Sollte die vereinbarte Schaltung der Anzeigen nicht erreicht werden, muss der Auftraggeber die Differenz zu den regulären Anzeigenkosten zurückerstatten. Eine Agenturprovision wird nicht geährt. . Die Rechnung wird spätestens 14 Tage nach Rechnungstellung fällig.
Schadenersatz und Preisreduzierung
Sollten bestellte Anzeigen nicht abgedruckt werden oder eine Ausgabe des Programm Magazins nicht erscheinen, so erstreckt sich, wie in jedem andern Fall auch, die
Haftung des Verlages maximal auf die Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts. Eine Haftung des Verlags für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen besteht nicht.
Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlags auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Tonverschiebungen sind innerhalb einer Toleranz der Drucktechniken möglich und geben kein Anrecht auf Preisermäßigungen oder Schadenersatz. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist Bielefeld
Rücktritttermin und Zahlungsverzug
Der Werbende kann den Anzeigenauftrag bis zu 7 Tagen (Umschlagseiten 14 Tage!) vor Druckunterlagenschluss stornieren. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 3 Prozent über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Bundesbank sowie die Einzugsgebühren berechnen. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weiteren Schaltung
bestellter Anzeigen bis zur Bezahlung aussetzen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen.